Die individuelle einvernehmliche Vertragsauflösung (rupture conventionnelle) ermöglicht es einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer mit unbefristetem Arbeitsvertrag, im gegenseitigen Einvernehmen die Bedingungen der Beendigung des Arbeitsvertrags zu vereinbaren. Sie unterscheidet sich von der Kündigung und der Eigenkündigung: Sie beruht auf einer gegenseitigen Vereinbarung und eröffnet unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Eine freie Einwilligung
Die einvernehmliche Vertragsauflösung setzt eine wirklich freie Einwilligung beider Parteien voraus. Eine unter Druck oder in einem ungelösten Konfliktkontext unterzeichnete Auflösung kann angefochten werden. Aus diesem Grund sieht das Verfahren eine Bedenkzeit und einen genauen Rahmen vor.
Die Schritte des Verfahrens
- ein oder mehrere Gespräche zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer;
- die Unterzeichnung einer Vereinbarung, die insbesondere das Datum des Vertragsendes und die Höhe der spezifischen Auflösungsentschädigung festlegt;
- eine Widerrufsfrist von 15 Kalendertagen, die jeder der Parteien offensteht;
- die behördliche Genehmigung der Vereinbarung durch die zuständige Verwaltungsbehörde.
Die Auflösungsentschädigung
Der Arbeitnehmer erhält eine spezifische Entschädigung, die nicht geringer sein darf als die gesetzliche Abfindung bei Kündigung. Ihre Höhe kann über dieses Minimum hinaus verhandelt werden, je nach Betriebszugehörigkeit und Situation.
Punkte, auf die zu achten ist
Vor der Unterzeichnung ist es sinnvoll, die Berechnung der Entschädigung, das Datum des Vertragsendes, den Umgang mit dem bezahlten Urlaub und mit etwaigen Vertragsklauseln zu überprüfen. Eine Begleitung ermöglicht es sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt werden und die Vereinbarung die getroffene Einigung getreu wiedergibt.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information über die Rechtslage und stellt keine Rechtsberatung dar. Für die Prüfung Ihrer Situation nehmen Sie Kontakt mit der Kanzlei auf.